Förderung für Photovoltaik durch das
Erneuerbare - Energien - Gesetz (EEG)
Mit dem Erneuerbare - Energien - Gesetz wird die Vergütung des
erzeugten Solarstroms geregelt. Jede Kilowattstunde Solarstrom
wird 20 Jahre lang mit einem festgesetzten Satz* vergütet.
Möglichkeit 1: Volleinspeisung
Die Vergütungssätze unterliegen einer Degression, d.h. sie werden in gewissen Abständen gesenkt.
Der Stichtag für die nächste Absenkung ist der 1. Januar 2012 .
Vergütungssätze ab 1. Januar 2012:
- Anlagen auf einem Gebäude bis 30 kWp:
- Anlagen auf einem Gebäude ab 30 kWp:
- Anlagen auf einem Gebäude ab 100 kWp:
- Anlagen auf einem Gebäude ab 1000 kWp:
- Freiflächenanlagen:
- Konversionsflächen:
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24,43 Cent/kWh
23,23 Cent/kWh
21,98 Cent/kWh
18,33 Cent/kWh
17,94 Cent/kWh
18,76 Cent/kWh |
Möglichkeit 2: Eigenverbrauch und Einspeisung
Sie haben auch die Möglichkeit, Ihren produzierten Strom selbst zu verbrauchen
und eine zusätzliche Vergütung zu erhalten. Darüber hinaus können Sie den nicht benötigten Strom zum oben angegebenen Satz ins öffentliche Netz einspeisen.
Für den Eigenverbrauch, der höher als 30 % Ihres produzierten Stroms liegt, gilt
der höhere Satz, den wir in Klammern angegeben haben.
Vergütungssätze ab 1. Januar 2012:
- Anlagen bis 30 kWp:
- Anlagen von 30 kWp bis 100 kWp:
- Anlagen von 100 kWp bis 500 kWp:
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8,05 Cent/kWh (12,34)
6,85 Cent/kWh (11,23)
5,60 Cent/kWh ( 9,98)
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*Quelle: Bundesnetzagentur, Angaben ohne Gewähr
Informationen zum EEG
http://www.bmu.de/de/800/nj/sachthemen/erneuerbar/eeg_nov/

Über die Umweltbank kann ebenfalls ein Förderdarlehen zum
Bau einer Photovoltaikanlage beantragt werden. Informationen
hierzu gibt es unter:
http://www.umweltbank.de/kredit/index_solarkredit.html

Förderung für Solarwärme
Da es immer wieder einen Wechsel in den Förderprogrammen gibt und sich die Förderungen in den einzelnen Bundesländern unterscheiden, verweisen wir hier auf die Initiative "Solarwaerme-plus.de", welche unter anderem vom Bundesministerium für Umwelt ins Leben gerufen wurde um Solarwärme bekannter zu machen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
Im Interesse einer zukunftsfähigen, nachhaltigen Energieversorgung, angesichts der nur begrenzten Verfügbarkeit fossiler Energieressourcen sowie aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes fördert die Bundesregierung den Ausbau erneuerbarer Energien im Energiemarkt. Das Ziel der Förderung ist, den Absatz von Technologien der erneuerbaren Energien im Markt durch Investitionsanreize zu stärken und deren Wirtschaftlichkeit zu verbessern.
Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind förderfähig:
Die Errichtung und Erweiterung von
Solarkollektoranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche,
Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- und Zweifamilienhäusern mit hohen Pufferspeichervolumina.
Unter dem folgenden Link finden sie die entsprechende Förderung:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/solarthermie/index.html
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